Soll nicht eine zusätzliche Reglementierung sein, welche zusätzliche Bürokratie erzeugt, sondern ein Haltungsanspruch, an alle in der gebauten Umwelt beteiligten Stakeholder, sich für generationenübergreifende bauliche Lösungen einzusetzen. Das betrifft nicht nur die Lebenszykluskosten, sondern auch qualitative Ansprüche wie räumliche Anpassbarkeit und klimatische Anpassbarkeit. Sie ist das Gegenteil von der Für-mich-geht-es-sich-noch-aus-Prüfung,