Baulandwidmungen für Grundstücke sollten an Grenzwerte (z.B. Emissionsgrenzwerte) gebunden werden, um eine flexible Anpassung an sich verändernde städtebauliche und ökologische Anforderungen zu ermöglichen und nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern. Der gewidmete Raum ist n-dimensional zu betrachten.